2020-06-09: Partnerschaft. Gegenstand: Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG. Jeder Partner vertritt einzeln. Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Partner: Kellner, Anje, Steuerberaterin, Wuppertal, *14.02.1981; Kellner, Christoph, Steuerberater, Wuppertal, *03.04.1976.