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Kells Müritzer Bauernmarkt GmbH

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Adresse / Anfahrt
Hafenstraße 3
17192 Klink
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2022-01-04:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.12.2021. Geschäftsanschrift: Hafenstraße 3, 17192 Klink. Gegenstand: der Lebensmitteleinzelhandel, der genehmigungsfreie Handel mit Waren aller Art, der Onlinehandel, jeweils soweit genehmigungsfrei, die Gastronomie, eine Konditorei sowie alle damit im Zusammenhang stehenden und diesem Zweck dienenden Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist er befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Kell, Oliver, Klink, *04.03.1986, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Oliver Kell, Klink, geb.04.03.1986 unter der Firma Kells Müritzer Bauernmarkt e.K. in Klink (Amtsgericht Neubrandenburg, HRA 2949) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 29.12.2021. Die Ausgliederung ist mit der zeitgleichen Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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