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Kemmler Baustoffe GmbH
72072 TübingenDE
36x Adresse:
Schießmauer 9
71083 Herrenberg
Am Sportpark 4
82008 Unterhaching
Nikolaus-Otto-Straße 4
70771 Leinfelden-Echterdingen
Unterwald 8
79364 Malterdingen
Im Wendelrot 9
76646 Bruchsal
Senefelderstraße 15
86368 Gersthofen
Maltschachstraße 37
72144 Dußlingen
Kesselstraße 33
70327 Stuttgart
Am Autobahnkreuz 9-13
74189 Weinsberg
Dennigstraße 4
75179 Pforzheim
Schwieberdinger Straße 200
70435 Stuttgart
Neckarstraße 37
78727 Oberndorf am Neckar
Siemensstraße 46
72766 Reutlingen
Hardtring 16
78333 Stockach
Benzstraße 19
70736 Fellbach
Lange Straße 32
73614 Schorndorf
Lange Straße 18
72336 Balingen
Otto-Renner-Straße 18
89231 Neu-Ulm
Lauterstraße 11
72622 Nürtingen
Rudolf-Diesel-Straße 2
78166 Donaueschingen
Borsigstraße 7
76275 Ettlingen
Bahnhofstraße 54
72213 Altensteig
Auerstraße 3
79108 Freiburg im Breisgau
Industriestraße 10
86420 Diedorf
Hanns-Klemm-Straße 12
71034 Böblingen
Industriestraße 90
72160 Horb am Neckar
Lautertalstraße 38
72525 Münsingen
Ulmer Straße 118
73431 Aalen
Mülleräcker 1-5
75177 Pforzheim
Brunnenstraße 17-19
72379 Hechingen
Benzstraße 17
70736 Fellbach
Waldstraße 9
86453 Dasing
Josef-Eggler-Straße 8
88250 Weingarten
Gutenbergstraße 57
72555 Metzingen
Senefelderstraße 1-3
72555 Metzingen
Borsigstraße 5
76275 Ettlingen
Schießmauer 9
71083 Herrenberg
Am Sportpark 4
82008 Unterhaching
Nikolaus-Otto-Straße 4
70771 Leinfelden-Echterdingen
Unterwald 8
79364 Malterdingen
Im Wendelrot 9
76646 Bruchsal
Senefelderstraße 15
86368 Gersthofen
Maltschachstraße 37
72144 Dußlingen
Kesselstraße 33
70327 Stuttgart
Am Autobahnkreuz 9-13
74189 Weinsberg
Dennigstraße 4
75179 Pforzheim
Schwieberdinger Straße 200
70435 Stuttgart
Neckarstraße 37
78727 Oberndorf am Neckar
Siemensstraße 46
72766 Reutlingen
Hardtring 16
78333 Stockach
Benzstraße 19
70736 Fellbach
Lange Straße 32
73614 Schorndorf
Lange Straße 18
72336 Balingen
Otto-Renner-Straße 18
89231 Neu-Ulm
Lauterstraße 11
72622 Nürtingen
Rudolf-Diesel-Straße 2
78166 Donaueschingen
Borsigstraße 7
76275 Ettlingen
Bahnhofstraße 54
72213 Altensteig
Auerstraße 3
79108 Freiburg im Breisgau
Industriestraße 10
86420 Diedorf
Hanns-Klemm-Straße 12
71034 Böblingen
Industriestraße 90
72160 Horb am Neckar
Lautertalstraße 38
72525 Münsingen
Ulmer Straße 118
73431 Aalen
Mülleräcker 1-5
75177 Pforzheim
Brunnenstraße 17-19
72379 Hechingen
Benzstraße 17
70736 Fellbach
Waldstraße 9
86453 Dasing
Josef-Eggler-Straße 8
88250 Weingarten
Gutenbergstraße 57
72555 Metzingen
Senefelderstraße 1-3
72555 Metzingen
Borsigstraße 5
76275 Ettlingen
mind. 200 Mitarbeiter
22x HR-Bekanntmachungen:
2007-04-10:
Die Gesellschafterversammlung vom 08.03.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs.1 (Firma), § 12 (Bekanntmachungen) und § 13 (Salvatorische Klausel) beschlossen. Firma geändert; nun: Kemmler Baustoffe GmbH.
2007-08-06:
Die Gesellschafterversammlung vom 10.07.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 247.000,00 EUR auf 1.500.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln erhöht.
2007-09-03:
Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 18.12.2006 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile ihres Vermögens (den Betriebsteil "Industriebau") auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Kemmler Industriebau GmbH", Tübingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 721601) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2008-12-15:
Geschäftsanschrift: Mercedesstr. 61, 70372 Stuttgart. Prokura erloschen: Sinn, Roland, Tübingen-Lustnau.
2009-09-21:
Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 27.07.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile ihres Vermögens (Betrieb "Nürtingen") auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Kemmler Baustoffe GmbH", Nürtingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 728769) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2011-04-18:
Nicht mehr Geschäftsführer: Julien, Philippe, Tübingen-Derendingen, *02.08.1966.
2015-08-05:
Änderung der Geschäftsanschrift: Kesselstr. 33, 70327 Stuttgart.
2016-08-01:
Bestellt als Geschäftsführer: Binder, Kurt, Tübingen, *10.12.1961.
2017-07-07:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.06.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Adolf Christian Weber Baustoffzentrum GmbH & Co. KG", Diedorf (Amtsgericht Augsburg HRA 14765) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-07-07:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.06.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Kemmler Baustoffe GmbH", Pforzheim (Amtsgericht Mannheim HRB 702026) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-07-07:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.06.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Kemmler Baustoffe GmbH", Nürtingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 728769) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-07-07:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.06.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Kemmler Baustoffe GmbH", Neu-Ulm (Amtsgericht Memmingen HRB 11526) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-07-07:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.06.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 20.07.2017 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Kemmler Baustoffe", Donaueschingen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 703252) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-07-07:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.06.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 20.06.2017 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Kemmler Baustoffe GmbH u. Co. KG", Metzingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 360448) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-07-07:
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Kemmler Baustoffe GmbH", Tübingen hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 20.07.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag Teilbetrieb Handel auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-07-07:
Datum des Spaltungs- und Übernahmevertrages von Amts wegen berichtigt: Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Kemmler Baustoffe GmbH", Tübingen hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 20.06.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag Teilbetrieb Handel auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Datum der Versammlungsbeschlüsse von Amts wegen berichtigt: Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.06.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 20.06.2017 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Kemmler Baustoffe", Donaueschingen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 703252) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-07-11:
Die Eintragung der Abspaltung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Beton Kemmler GmbH", Tübingen am 07.07.2017 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-07-12:
Die Gesellschafterversammlung vom 20.06.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 , § 12 (Bekanntmachungen) und § 7 (Aufgaben der Geschäftsführer, Bindungen im Innenverhältnis) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Tübingen. Neue Geschäftsanschrift: Reutlinger Str. 63, 72072 Tübingen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.06.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Kemmler Baustoffe GmbH", Balingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 410074) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-07-14:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.06.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Kemmler Baustoffe GmbH & Co. KG", Weinsberg (Amtsgericht Stuttgart HRA 728618) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2018-05-25:
Prokura erloschen: Höcklen, Peter, Remshalden-Grunbach.
2018-12-04:
Nicht mehr Geschäftsführer: Neidhart, Claus-Werner, Geisingen, *18.02.1950.
2019-11-11:
Bestellt als Geschäftsführer: Bässler, Alexander, Horb am Neckar, *01.02.1976.
2007-04-10:
Die Gesellschafterversammlung vom 08.03.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs.1 (Firma), § 12 (Bekanntmachungen) und § 13 (Salvatorische Klausel) beschlossen. Firma geändert; nun: Kemmler Baustoffe GmbH.
2007-08-06:
Die Gesellschafterversammlung vom 10.07.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 247.000,00 EUR auf 1.500.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln erhöht.
2007-09-03:
Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 18.12.2006 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile ihres Vermögens (den Betriebsteil "Industriebau") auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Kemmler Industriebau GmbH", Tübingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 721601) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2008-12-15:
Geschäftsanschrift: Mercedesstr. 61, 70372 Stuttgart. Prokura erloschen: Sinn, Roland, Tübingen-Lustnau.
2009-09-21:
Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 27.07.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile ihres Vermögens (Betrieb "Nürtingen") auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Kemmler Baustoffe GmbH", Nürtingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 728769) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2011-04-18:
Nicht mehr Geschäftsführer: Julien, Philippe, Tübingen-Derendingen, *02.08.1966.
2015-08-05:
Änderung der Geschäftsanschrift: Kesselstr. 33, 70327 Stuttgart.
2016-08-01:
Bestellt als Geschäftsführer: Binder, Kurt, Tübingen, *10.12.1961.
2017-07-07:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.06.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Adolf Christian Weber Baustoffzentrum GmbH & Co. KG", Diedorf (Amtsgericht Augsburg HRA 14765) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-07-07:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.06.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Kemmler Baustoffe GmbH", Pforzheim (Amtsgericht Mannheim HRB 702026) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-07-07:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.06.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Kemmler Baustoffe GmbH", Nürtingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 728769) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-07-07:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.06.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Kemmler Baustoffe GmbH", Neu-Ulm (Amtsgericht Memmingen HRB 11526) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-07-07:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.06.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 20.07.2017 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Kemmler Baustoffe", Donaueschingen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 703252) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-07-07:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.06.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 20.06.2017 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Kemmler Baustoffe GmbH u. Co. KG", Metzingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 360448) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-07-07:
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Kemmler Baustoffe GmbH", Tübingen hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 20.07.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag Teilbetrieb Handel auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-07-07:
Datum des Spaltungs- und Übernahmevertrages von Amts wegen berichtigt: Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Kemmler Baustoffe GmbH", Tübingen hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 20.06.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag Teilbetrieb Handel auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Datum der Versammlungsbeschlüsse von Amts wegen berichtigt: Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.06.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 20.06.2017 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Kemmler Baustoffe", Donaueschingen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 703252) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-07-11:
Die Eintragung der Abspaltung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Beton Kemmler GmbH", Tübingen am 07.07.2017 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-07-12:
Die Gesellschafterversammlung vom 20.06.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 , § 12 (Bekanntmachungen) und § 7 (Aufgaben der Geschäftsführer, Bindungen im Innenverhältnis) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Tübingen. Neue Geschäftsanschrift: Reutlinger Str. 63, 72072 Tübingen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.06.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Kemmler Baustoffe GmbH", Balingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 410074) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-07-14:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.06.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Kemmler Baustoffe GmbH & Co. KG", Weinsberg (Amtsgericht Stuttgart HRA 728618) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2018-05-25:
Prokura erloschen: Höcklen, Peter, Remshalden-Grunbach.
2018-12-04:
Nicht mehr Geschäftsführer: Neidhart, Claus-Werner, Geisingen, *18.02.1950.
2019-11-11:
Bestellt als Geschäftsführer: Bässler, Alexander, Horb am Neckar, *01.02.1976.