2015-12-08: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.11.2015. Geschäftsanschrift: Harreweg 155, 26133 Oldenburg. Gegenstand: Handel mit Lebensmitteln und Nonfood Produkten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kempermann, Lars, Oldenburg, *23.07.1966, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-06-27: Die Gesellschafterversammlung vom 22.01.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 2.500,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Martina und Lars Kempermann OHG Oldenburg beschlossen. 27.500,00 EUR.
2016-06-29: Die Gesellschafterversammlung vom 22.01.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Kempermann Handelsgesellschaft mbH. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.01.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.01.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom gleichen Tag mit der Martina und Lars Kempermann OHG mit Sitz in Oldenburg verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2019-06-24: Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Kempermann, Ann-Cathrin, Oldenburg, *03.04.1997.