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Kempf Büroeinrichtungen GmbH & Co. KG

Möbel und Holzwaren, Büromöbel, Chefbüro..., Praxiseinrichtung, Mobiliar, Büroräume, Mitarbeitern, Pausenraum, Wunschprodukt, Bürostuhl
Adresse / Anfahrt
In der Mörschgewanne 3-4
67065 Ludwigshafen am Rhein
Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Gründung 1981
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2015-08-20:
(Gegenstand des Unternehmens sind die Ausführung von Arbeiten im Bereich des Büro- und Raumdesign und der Handel mit Möbeln aller Art, insbesondere mit Büromöbeln, sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: In der Mörschgewanne 3, 67065 Ludwigshafen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: W. Kempf Verwaltungsgesellschaft mbH, Ludwigshafen (Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein HRB 64530), einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis -auch für die jeweiligen Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-09-16:
V.A.w. lfde Nr.2.Sp.5 berichtigt: Die übertragende Firma lautet: Willi Kempf Büro- + Raumdesign.

2015-09-16:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 26.08.2015 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 26.08.2015 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Kempf, Willi, Ludwigshafen/Rhein, geb. 30.01.1941 unter der Firma Willi Kempf Büro- + Raumesign in Ludwigshafen/Rhein betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wurde wirksam mit heutiger Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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