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Kemptener Kommunalunternehmen AöR

Gastronomie, Touristeninformation, KKU..., Störungstelefon, Leitungs, Trink, Allgäu-Metropole, Kongressstandort Kempten
Adresse / Anfahrt
Kaufbeurer Straße 15
87437 Kempten (Allgäu)
1x Adresse:

Rathausplatz 24
87435 Kempten (Allgäu)


Kontakt
55 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 55 Mitarbeiter
Formell
7x HR-Bekanntmachungen:

2008-08-04:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Dengel, Bernhard, Kempten (Allgäu), *01.07.1967.

2009-05-25:
Geschäftsanschrift: Kaufbeurer Str. 15, 87437 Kempten. Prokura erloschen: Weger, Martin, Kempten, *14.04.1949.

2011-07-25:
Die Satzung wurde durch Beschluß des Stadtrats am 09.10.2008 in § 2 Abs. 1 S. 1 (Gegenstand) geändert. Gegenstand geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: 1) Aufgabe des Kommunalunternehmens ist die Versorgung des Stadtgebiets mit Wasser, die Beseitigung des Abwassers im Stadtgebiet, die Errichtung und der Betrieb der Bäder, die Errichtung und Verpachtung eines Jugendgästehauses, der Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs, die Versorgung mit elektrischer Energie, die soziale Wohnungswirtschaft und die Förderung des örtlichen Theater-, Musik-, Kunst- und Kulturlebens. 2) Das Kommunalunternehmen kann die in Absatz 1 bezeichneten Aufgaben auch für andere Gemeinden wahrnehmen. 3) Das Kommunalunternehmen ist berechtigt, anstellte der Stadt - Satzungen über die Benutzung der Wasserversorgungsanlage, der Entwässerungsanlage und der Bäderbetriebe; - Satzungen über die Abgaben für die Benutzung der Wasserversorgungsanlage, der Entwässerungsanlage und der Bäderbetriebe; - im Rahmen der Gesetze Verordnungen für das übertragene Aufgabengebiet nach Absatz 1 zu erlassen.

2016-11-07:
Die Satzung wurde durch Beschluss des Stadtrats vom 14.07.2016 in § 2 Abs. 1 Satz 1 (Gegenstand des Kommunalunternehmens) geändert. Gegenstand geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: 1) Aufgabe des Kommunalunternehmens ist die Versorgung des Stadtgebiets mit Wasser, die Beseitigung des Abwassers im Stadtgebiet, die Errichtung und der Betrieb der Bäder, die Errichtung und Verpachtung eines Jugendgästehauses, der Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs, die Versorgung mit elektrischer Energie, die soziale Wohnungswirtschaft, der Tourismus und die Förderung des örtlichen Theater-, Musik-, Kunst- und Kulturlebens. 2) Das Kommunalunternehmen kann die in Absatz 1 bezeichneten Aufgaben auch für andere Gemeinden wahrnehmen. 3) Das Kommunalunternehmen ist berechtigt, anstellte der Stadt - Satzungen über die Benutzung der Wasserversorgungsanlage, der Entwässerungsanlage und der Bäderbetriebe; - Satzungen über die Abgaben für die Benutzung der Wasserversorgungsanlage, der Entwässerungsanlage und der Bäderbetriebe; - im Rahmen der Gesetze Verordnungen für das übertragene Aufgabengebiet nach Absatz 1 zu erlassen.

2017-06-15:
Die Satzung wurde durch Beschluss des Stadtrats vom 13.10.2005 geändert in § 6 Absatz 3 (Zuständigkeit des Verwaltungsrats) durch Anfügung der neuen Ziffer 15. Die Satzung wurde durch Beschluss des Stadtrats vom 26.01.2017 geändert in § 5 (Der Verwaltungsrat) durch Anfügung des neuen Absatzes 7 und in § 6 Absatz 3 (Zuständigkeit des Verwaltungsrats) durch Anfügung der neuen Ziffer 16. Personendaten von Amts wegen geändert: Vorstand: Siedersberger, Thomas, Sulzberg, *24.10.1964.

2019-06-12:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Lakeberg, Christian, Isny im Allgäu, *06.09.1969; Spetlak, Markus, Kaufbeuren, *02.04.1974. Prokura erloschen: Gnoth, Andreas, Kempten, *20.08.1955.

2019-07-13:
Die Stadtrat hat durch Beschluss vom 28.02.2019 die Satzung geändert. Geändert wurde § 4 (Der Vorstand) durch Einfügung eines neuen Abs. 4 nach Abs. 3; die bisherigen Abs. 4 bis 8 werden zu Abs. 5 bis 9. Desweiteren geändert wurde § 6 (Zuständigkeit des Verwaltungsrats) in Abs. 3 und durch Einfügung eines neuen Abs. 4 nach Abs. 3, der bisherige Abs. 4 wird zu Abs. 5; weiterhin geändert wurde § 7 Abs. 6 (Einberufung und Beschlüsse des Verwaltungsrats).

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