2006-09-21: Spedition Kena GmbH & Co. KG, Mülheim-Kärlich (Spitalsgraben 5, 56218 Mülheim-Kärlich, Gegenstand des Unternehmens sind die Speditionstätigkeit sowie Logistik aller Art.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Verwaltungs- und Handelsgesellschaft Kena GmbH, Mülheim-Kärlich (Amtsgericht Koblenz HRB 20401), einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2006-09-25: Spedition Kena GmbH & Co. KG, Mülheim-Kärlich (Spitalsgraben 5, 56218 Mülheim-Kärlich, Gegenstand des Unternehmens sind die Speditionstätigkeit sowie Logistik aller Art.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Verwaltungs- und Handelsgesellschaft Kena GmbH, Mülheim-Kärlich (Amtsgericht Koblenz HRB 20401), einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2008-04-09: Spedition Kena GmbH & Co. KG, Mülheim-Kärlich (Spitalsgraben 5, 56218 Mülheim-Kärlich, Gegenstand des Unternehmens sind die Speditions- und Imbissbetriebe sowie Dienstleistungen aller Art.). Firma geändert: Neue Firma: Kena GmbH & Co. KG.
2014-09-01: Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Krakau, Kevin, Mülheim-Kärlich, *08.12.1984; Krakau, Marita Marianne, Mülheim-Kärlich, *24.10.1960, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2014-10-06: Kena & Co. KG. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Verwaltungs- und Handelsgesellschaft Kena GmbH, Mülheim-Kärlich (Amtsgericht Koblenz HRB 20401). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2014 mit der Verwaltungs- und Handelsgesellschaft Kena GmbH mit Sitz in Mühlheim-Kärlich (Amtsgericht Koblenz HRB 20401) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.