2007-05-03: Die Gesellschafterversammlung vom 28.03.2007 hat die Änderung des § 1 (Firma) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Kern Haus Leipzig GmbH.
2007-09-20: Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2007 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 48.500,00 EUR auf 98.500,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Kern-Haus-Projekt Bauträger GmbH mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRB 9604) und die Änderung des § 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 98.500,00 EUR.
2007-10-11: Die Kern-Haus-Projekt Bauträger GmbH mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRB 9604) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2007 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 20.08.2007 mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2009-07-23: Geschäftsanschrift: Schongauer Str. 29-31, 04329 Leipzig. Die kh L Servicegesellschaft mbH mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRB 22211) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.06.2009 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2018-10-26: Die Gesellschafterversammlung vom 23.11.2018 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Dabei wurde insbesondere geändert: §§ 3 (Stammkapilal, Stammeinlagen) sowie 5 (Geschäftsführung, Vertretung).
2018-11-13: Berichtigung zur Eintragung unter laufender Nummer 9: Die Gesellschafterversammlung vom 23.10.2018 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Dabei wurde insbesondere geändert: §§ 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) sowie 5 (Geschäftsführung, Vertretung).