2022-03-10: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.02.2022. Geschäftsanschrift: Albersloher Weg 10, 48155 Münster. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist das Bauprojektmanagement sowie alle damit verbundenen beratenden und planerischen Tätigkeiten sowie die Strategie- und Expansionsberatung von Systemanbietern im Bereich Sport- und Freizeitanlagen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Andreas, Kernig, Münster, *14.02.1967, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2022-05-23: Die Gesellschafterversammlung vom 11.04.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § Ziffer 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung des Einzelkaufmanns unter der Firma Andreas Kernig Building Consultant e.K. beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 11.04.2022 mit Ergänzung vom 19.05.2022 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.04.2022 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Kernig, Andreas unter der Firma Andreas Kernig Building Consultant e.K. in Münster (Amtsgericht Münster HRA 11425) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.