2015-03-20: Gegenstand: Betrieb einer Lackierwerkstatt; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.11.2014 ist der Gesellschaftsvertrag vollständig neu gefasst und insbesondere geänderti in §§ 2 (Gegenstand) und 6 (Vertretung).