2012-09-19: Der Inhaber hat das Vermögen der Kerstin Ritter Hörgeräte GmbH mit Sitz in Simmern (Amtsgericht Bad Kreuznach HRB 3461) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.12.2011 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 20.12.2011 als Ganzes übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.