2015-02-17: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.02.2015. Geschäftsanschrift: Messe-Allee 2, 04356 Leipzig . Gegenstand des Unternehmens: Erbringung von IT-Dienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Kersting, Maik, Bielefeld, *26.07.1971, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-09-05: Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2016 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR zum Zweck der Ausgliederung und die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Geändert wurden insbesondere: Gegenstand des Unternehmens, Stammkapital und Vertretungsregelung. Neuer Gegenstand: Erbringung von IT-Dienstleistungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen sowie deren Geschäfte zu führen und deren persönliche Haftung zu übernehmen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 24.08.2016 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag das von Herrn Maik Kersting als Inhaber unter der Firma "Maik Kersting DV-Dienstleistungen e.K." mit Niederlassung in Bielefeld (Amtsgericht Bielefeld, HRA 16432) betriebene einzelkaufmännische Unternehmen übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.