2010-09-27: Die Gesellschafterversammlung vom 20.09.2010 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Keslar GmbH Energiehandel. Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Keslar-Tunder, Christine, Oy-Mittelberg, *23.06.1969, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2012-01-24: Die Gesellschafterversammlung vom 05.01.2012 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Energie- und Mineralölhandel (insbesondere Handel mit Heizöl, Treib- und Schmierstoffen, Pellets, Gas und Strom).
2021-12-21: Die Gesellschafterversammlung vom 10.12.2021 hat die Änderung des § 3 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Energie- und Mineralölhandel (insbesondere Handel mit Heizöl, Treib- und Schmierstoffen, Pellets, Gas und Strom), sowie der Handel mit technischen Produkten in diesen Bereichen, insbesondere Tankanlagen mit Zubehör, Pumpen und die damit zusammenhängenden Dienstleistungen. Ferner der Vertrieb von sonstigen Handelswaren in den Bereichen Chemie und Arbeitssicherheit sowie der Betrieb von Automatentankstellen. Die KLG Kooperationsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Kempten (Amtsgericht Kempten HRB 14916) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.12.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.