2008-12-02: Die Generalversammlung vom 23.09.2008 hat eine Änderung der Satzung in §§ 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens),11 (Ausschließung eines Mitglieds),12 (Auseinandersetzung),13 (Rechte der Mitglieder),15 (Überlassung und Zuweisung von Wohnungen und Eigenheimen),16 (Pflichten der Mitglieder),19 (Nachschusspflicht),21 (Vorstand), 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft),23 (Sorgfaltspflicht des Vorstands ,24 (Aufsichtsrat),25 (Aufgaben des Aufsichtsrats),27 (Sitzungen des Aufsichtsrats),30 (Stimmrecht in der Mitgliederversammlung),31 (Mitgliederversammlung),32 (Einberufung der Mitgliederversammlung),40 (Gewinnverwendung) 43 (Prüfung) und 44 (Auflösung) beschlossen.
2011-01-18: Nicht mehr Vorstand: Lukrafka, Hans-Walter, Herne, *10.05.1941. bestellt als Vorstand: Jewanski, Heike, Herne, *30.08.1956.
2011-02-07: Nicht mehr Vorstand: Starzonek, Theodor, Herne, *25.03.1942. Bestellt als Vorstand: Ganswind, Heribert, Herne, *20.06.1957.
2011-02-14: von Amts wegen gelöscht: Vorstand: Ganswind, Heribert, Herne, *20.06.1957. von Amts wegen berichtigend wieder eingetragen: Vorstand: Starzonek, Theodor, Herne, *25.03.1942.
2011-03-08: Nicht mehr Vorstand: Starzonek, Theodor, Herne, *25.03.1942. bestellt als Vorstand: Ganswind, Heribert, Herne, *20.06.1957.
2018-10-29: Die Generalversammlung vom 28.08.2018 hat die Neufassung der Satzung und insbesondere die Änderung in § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft) beschlossen. Nach Änderung (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen an ihe Mitglieder ausgeben. Sie kann ihren Mitgliedern Genussrechte, die keinen unbedingten Rückzahlungsanspruch beinhalten, gewähren. (4) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Ge-nossenschaftsgesetzes übernehmen. (5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.
2020-10-21: Bestellt als Vorstand: Kohaus, Frank, Münster, *13.03.1973.
2020-11-12: GnR 248: Ketteler Baugenossenschaft Herne eG, Herne (Bebelstraße 26, 44623 Herne) von Amts wegen ergänzt: Die Nachschusspflicht ist ausgeschlossen.
2021-01-21: Nicht mehr Vorstand: Jewanski, Heike, Herne, *30.08.1956.
2022-04-13: Nicht mehr Vorstand: Engelken, Dörthe, Herne, *17.06.1959.