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Key-Systems GmbH

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Im Oberen Werk 1
66386 St.Ingbert
4x Adresse:

Liebherrstraße 22
80538 München


Kaiserstraße 170-174
66386 St. Ingbert


Im oberen Werk 1
66386 St. Ingbert


Kaiserstraße 172-174
66386 St.Ingbert


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31 Ansprechpartner/Personen
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mind. 51 Mitarbeiter
Formell
16x HR-Bekanntmachungen:

2010-08-23:
Ingbert.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.07.2000, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 15.06.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Zweibrücken (bisher Amtsgericht Zweibrücken HRB 1861) nach St. Ingbert beschlossen. Geschäftsanschrift: Im oberen Werk 1, 66386 St. Ingbert. Gegenstand: Weiterführung der in die Gesellschaft eingebrachten Firma Key-Systems GbR, Alexander Siffrin mit Sitz in Friedrichsthal; das Registrieren und Verwalten von Internetdomains; das Einrichten von Internetzugängen; die Zurverfügungstellung von Internetservern sowie allen Dienstleistungen in Web-design; das Anbieten von Dienstleistungen im Bereich von e-commerce und e-business; der An- und Verkauf von Computern und Computerzubehör. Stammkapital: 27.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Siffrin, Alexander, Friedrichsthal, *06.09.1976, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Smeets, Thorsten, Kirkel, *16.10.1977.

2010-12-23:
Ingbert. Die Gesellschafterversammlung vom 02.12.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Geschäftsjahr) beschlossen.

2012-02-10:
Ingbert. Prokura erloschen: Smeets, Thorsten, Kirkel, *16.10.1977. Jeweils Einzelprokura: Greimann, Volker, Saarbrücken, *03.09.1974; Lücke, Peggy, Riegelsberg, *07.05.1975.

2015-09-22:
Ingbert. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.08.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.08.2015 mit der PartnerGate Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in München als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2015-09-22:
Ingbert. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.08.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.08.2015 mit der KD Service GmbH mit Sitz in Düsseldorf als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2018-06-21:
Ingbert. Die Gesellschafterversammlung vom 04.06.2018 hat unter Aufhebung der §§ 10 , 14 (Freiwilliger Beirat), 16 (Einziehung), 17 (Einziehungsvergütung), 18 (Zahlbarkeit) und Neunummierung der Folgeparagrafen, die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 6 (Bekanntmachungen), 8 (Geschäftsführung, Vertretung) beschlossen.

2019-11-29:
Ingbert. Zwischen der Gesellschaft und der CentralNic Germany GmbH mit Sitz in Bonn als herrschender Gesellschaft ist am 01.10.2019 ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen worden, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 18.10.2019 zugestimmt hat.

2020-05-12:
Ingbert. Bestellt als Geschäftsführer: Fries, Oliver, Oberthal, *11.07.1973, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Siffrin, Alexander, Friedrichsthal, *06.09.1976.

2020-07-02:
Ingbert. Bestellt als Geschäftsführer: Birkner, Robert, Vancouver / Kanada, *23.12.1972, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-02-12:
Ingbert. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.12.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.12.2020 mit der HEXONET GmbH mit Sitz in St. Ingbert als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-02-19:
Ingbert. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.12.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.12.2020 mit der PartnerGate GmbH mit Sitz in München als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-03-24:
Ingbert. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.12.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.12.2020 mit der Key-Systems DataCenter GmbH mit Sitz in St. Ingbert als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-03-26:
Ingbert. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.12.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.12.2020 mit der KSregistry GmbH mit Sitz in St. Ingbert als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-04-30:
Ingbert. Einzelprokura: Steck, Johannes, München, *25.12.1965.

2021-04-30:
Ingbert. Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2020 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Gegenstand: Der Domainhandel und das Domainmanagement, insbesondere a) das Registrieren und Verwalten von Internetdomains und Erbringen von Domain-bezogenen Dienstleistungen, b) das Anbieten von Dienstleistungen im Bereich von e-commerce und e-business, c) Anbieten und Vermittlung von Internet- und Servicedienstleistungen - insbesondere der Betrieb eines Rechenzentrums - inkl. Web-Hosting, Web-Design, e-shops, Datensicherung und Aufbewahrung, E-Mail-Angebote sowie die Übernahme von Firmenvertretungen, d) die Vermietung von Flächen im Rechenzentrum an Dritte, e) der Handel mit Servern, Computern und Peripheriegeräten, f) der Betrieb von Internet-Portalen, g) die Bereitstellung von Dienstleistungen für Registrierungsstellen für Internet-Domainnamen sowie die Wahrnehmung aller damit verbundenen Aufgaben, h) die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Hard- und Softwareprodukten und die Erbringung zugehöriger Dienstleistungen.

2021-04-30:
Ingbert. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.12.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.12.2020 mit der dnsXperts UG mit Sitz in Bonn als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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