2020-09-04: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.08.2020. Gegenstand des Unternehmens: Verwaltung eigenen und fremden Vermögens, soweit dies keiner besonderen Erlaubnis bedarf. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hof-Epple, Karin, Augsburg, *25.07.1954, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-12-01: Die Gesellschafterversammlung vom 25.11.2020 hat die Änderung der §§ 1 Abs. 1 und 2 Abs. 1 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Kfz-Service Buila - Parts & More GmbH. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Dillinger Weg 8-10, 86156 Augsburg. Neuer Unternehmensgegenstand: Betrieb einer Kfz-Werkstatt, Ersatzteileverkauf, Vermietung von Werkstattinventar. Bestellt: Geschäftsführer: Buila, Miroslav, Augsburg, *29.05.1979, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hof-Epple, Karin, Augsburg, *25.07.1954.
2021-01-21: Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 500,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung durch Aufnahme des einzelkaufmännischen Unternehmens Buila Kfz-Service e.K. und die Änderung des § 3 der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung wird erst mit Eintragung der Ausgliederung im Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Neues Stammkapital: 25.500,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 21.12.2020 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.12.2020 das einzelkaufmännische Unternehmen Buila Kfz-Service e.K. mit der Niederlassung in Augsburg (Amtsgericht Augsburg HRA 20423) übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-01-22: Die Ausgliederung wurde am 21.01.2021 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen .