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KickerWorld Berlin GmbH

Freizeitcenter, Paintball, Bubble-Ball Indoor..., Indoor-Soccer, SKY-Sportsbar, Arrow Archery, Beachvolleyball, Beachsoccer, Hallenfußball
Adresse / Anfahrt
Kleine Eiswerderstraße 1
13599 Berlin
1x Adresse:

Daumstraße
13599 Berlin


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3 Ansprechpartner/Personen
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mind. 3 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2019-11-20:
Firma: KickerWorld Berlin GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Kleine Eiswerderstraße 1, 13599 Berlin; Gegenstand: Der Betrieb einer Soccerhalle mit Gastronomie und Merchandisingshop sowie die Durchführung von Veranstaltungen aller Art im Zusammenhang mit der Soccerhalle. Stamm- bzw. Grundkapital: 50.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Heisinger, Detlev, *29.11.1952, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 22.08.2019; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der KickerWorld Berlin GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRA 39829 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 22.08.2019; 17.09.2019. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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