2011-10-27: Rechtsverhältnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2011 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die H.A.U.S. Sicherheit GmbH mit Sitz in Büren (Amtsgericht Paderborn, HRB 4015) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2014-10-28: Inhaber: Änderung zu Nr. 1: Persönlich haftender Gesellschafter: Wackerhagen GmbH; mit der für sich sowie ihre Geschäftsführer geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
2017-09-14: Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die German Maritime Security GmbH mit Sitz in Kiel (Amtsgericht Kiel, HRB 14973 KI) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2018-08-21: Name der Firma: Kieler Wach- und Sicherheitsgesellschaft mbH & Co. KG; Rechtsform: Die Firma ist geändert.
2019-03-26: Prokura: 3.
Wackerhagen, Rasmus Finn, *02.06.1988, Köln; Einzelprokura
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; 4.
Wackerhagen, Tjark Lennart, *20.03.1986, Heikendorf; Einzelprokura
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
2019-09-20: Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.07.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die ALWAS Allgemeine Wach- und Serviceleistungen GmbH mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen, HRB 17792) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-01-13: Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.12.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die SDOH Sicherheitsdienst Ostholstein GmbH mit Sitz in Fehmarn (Amtsgericht Lübeck, HRB 15645 HL) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.