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Kieswerk Stolzenau GmbH

WRM, Unternehmensgruppe, Werk Möllenbeck..., Artenschutzhaus, Werkstein
Adresse / Anfahrt
In der Neustadt 1
31737 Rinteln
1x Adresse:

Weserstraße 100
31592 Stolzenau


Kontakt
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2017-09-28:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.08.2017. Geschäftsanschrift: In der Neustadt 1, 31737 Rinteln. Gegenstand: Die Herstellung von Baustoffen, insbesondere Kies, Sand und Beton sowie deren Vertrieb. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen und Rechtsgeschäfte durchführen, die der Zweckbestimmung mittelbar oder unmittelbar dienen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten. Stammkapital: 90.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kölling, Jörg-Peter, Rinteln, *07.03.1970; Reese, Philipp Wilhelm, Kalletal, *24.05.1980, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Kieswerk Stolzenau GmbH & Co. KG, Rinteln nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 23.08.2017. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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