2017-11-14: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.08.2017. Geschäftsanschrift: In der Neustadt 1, 31737 Rinteln. Gegenstand: Die Herstellung von Baustoffen, insbesondere Kies, Sand und Beton sowie deren Vertrieb. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen und Rechtsgeschäfte durchführen, die der Zweckbestimmung mittelbar oder unmittelbar dienen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten. Stammkapital: 90.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kölling, Jörg-Peter, Rinteln, *07.03.1970; Reese, Philipp Wilhelm, Kalletal, *24.05.1980, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Philip Reese, Rinteln, geb. am 24.05.1980, unter der Firma Kieswerk Wilhelm Reese e.K. in Rinteln betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 30.08.2017 und des Zustimmungsbeschlusses des Inhabers des übertragenden Rechtsträgers vom 30.08.2017. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2017-11-14: Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 07.11.2017 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2022-03-04: Mit der U-P*R GmbH mit Sitz in Rinteln als herrschendem Unternehmen ist am 17.02.2022 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 17.02.2022 zugestimmt.
2022-05-10: Der mit der U-P*R GmbH am 17.02.2022 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 05.04.2022 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 05.04.2022 hat der Änderung zugestimmt.