2012-11-21: Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2012 mit Nachtrag vom 31.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 22.08.2012 und 31.08.2012 ist die Kieswerke Stamer GmbH mit Sitz in Schwerin (Amtsgericht Schwerin , HRB 1186) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird