2012-04-27: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.02.2012. Geschäftsanschrift: Am Rüppurrer Schloß 5, 76199 Karlsruhe. Gegenstand: der Betrieb, die Weiterentwicklung und Vermarktung einer Internetplattform (Portal) für kinderbezogene Dienstleistungen. Das Portal wird neben einem Verzeichnismedium weiterhin auch einen E-Commerce-Shop beinhalten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Bestellt als Geschäftsführer: Reisbeck, Tobias Wolfgang, Karlsruhe, *18.02.1980, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-01-28: Bestellt als Geschäftsführer: Riesenberger, Christian, Wörth, *24.08.1965, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-12-21: Nicht mehr Geschäftsführer: Riesenberger, Christian, Wörth, *24.08.1965.
2016-06-30: Bestellt als Geschäftsführer: Riesenberger, Christian, Wörth, *24.08.1965, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Reisbeck, Tobias Wolfgang, Karlsruhe, *18.02.1980.
2018-07-24: Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 18.07.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 18.07.2018 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Verlag Herder GmbH", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 203) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2018-08-06: Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 02.08.2018 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.