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Killer Sports Ober Ramstadt Maximilian Michael Prinz von Anhalt e.K.

Fitnesseinrichtung, Attest, Hidden..., Premiumpaket, Gebühr, Fitnessfabrik, Wunsch-Studio, Anmeldebescheinigung, Erstwohnsitzes
Adresse / Anfahrt
Rudolf-Diesel-Straße 3-4
64846 Groß-Zimmern
6x Adresse:

Lagerstraße 3
64807 Dieburg


Ober-Röder-Straße 8
64859 Eppertshausen


Dr.-Robert-Murjahn-Straße 18
64372 Ober-Ramstadt


Robert-Bosch-Straße 1-3
64823 Groß-Umstadt


Einsteinstraße 4
63110 Rodgau


Jochartstraße 1
64401 Groß-Bieberau


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2018-07-26:
(Der Betrieb von Sport- und Fitnesscentern sowie Schank- und Speisewirtschaften, der Handel mit Sportbekleidung, Möbeln und Einrichtungsgegenständen, der Handel und die Vermietung von elektronischen Geräten, der Handel und die Vermietung von Kraftfahrzeugen samit Limousinenservice, die Tätigkeit als Unternehmensberatung, Eventagentur sowie die Herstellung von Werbematerialien, Ideen und Konzepten, die Entwicklung von Software und die Tätigkeit als Versicherungsmakler.). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Rudolf-Diesel-Straße 4, 64846 Groß-Zimmern. Inhaber: Prinz von Anhalt, Maximilian Michael, Groß-Zimmern, *18.05.1963.

2018-08-22:
Firma geändert, nun: Neue Firma: Maximilian Michael Prinz von Anhalt e.K.

2018-09-07:
Der Inhaber hat das Vermögen der Fly Holiday GmbH mit dem Sitz in Groß-Zimmern im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2018 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 24.08.2018 als Ganzes übernommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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