2012-05-15: Zweigniederlassung unter Firma: Köhne Waagen Celle Zweigniederlassung der Kilomatic-Wiegetechnische Gesellschaft mit beschränkter Haftung, 29223 Celle, Geschäftsanschrift: Kasterlohweg 4, 29223 Celle.
2014-05-02: Daten der Zweigniederlassung (Geschäftsanschrift) geändert, nun: Zweigniederlassung unter Firma: Köhne Waagen Celle Zweigniederlassung der Kilomatic-Wiegetechnische Gesellschaft mit beschränkter Haftung, 29223 Celle, Geschäftsanschrift: An der Riebeck 22, 29223 Celle.
2015-11-24: Bestellt als Geschäftsführer: Schmitt, Andreas Helmut, Stapelfeld, *10.12.1955, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-02-10: Bestellt als Geschäftsführer: Thiel, Thorsten, Hamburg, *14.03.1967, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-03-06: Nicht mehr Geschäftsführer: Schmitt, Andreas Helmut, Stapelfeld, *10.12.1955. Personenbezogene Daten ergänzt, nun: Geschäftsführer: Kühne, Andreas, Celle, *25.09.1967, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-03-09: Nicht mehr Geschäftsführer: Thiel, Thorsten, Hamburg, *14.03.1967.
2022-02-21: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.12.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.12.2021 mit der Drexel Service Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Hannover verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.