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Kimetec GmbH

MOTHERLOVE, MAMIVAC, Browsersitzung..., Pflegeuhren, CBC, Muttermilchpumpen, Milchpumpen und Stillhilfen, Suchbegriffe
Adresse / Anfahrt
Gerlinger Straße 36-38
71254 Ditzingen
Kontakt
8 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 8 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2011-07-11:
Die Gesellschafterversammlung vom 04.07.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen. Firma geändert; nun: Kimetec GmbH. Geschäftsanschrift: Gerlinger Str. 36-38, 71254 Ditzingen.

2017-01-16:
Bestellt als Geschäftsführer: Ihle, Caroline, geb. Kirchner, Markgröningen, *14.10.1983, einzelvertretungsberechtigt.

2017-06-08:
Die Gesellschafterversammlung vom 03.05.2017 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 03.05.2017 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 26.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Ihle, Caroline, geb. Kirchner, Markgröningen, *14.10.1983, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2022-01-17:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.12.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "KaWeCo GmbH", Ditzingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 203124) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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