2017-10-18: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.08.2017. Geschäftsanschrift: Waldhausenstraße 30, 30519 Hannover. Gegenstand: Die Förderung und Bildung der kindlichen Erziehung im Bereich betrieblicher Kinderbetreuung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Pastoor, Stefanie, Hannover, *09.04.1978, einzelvertretungsberechtigt.
2018-08-08: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 23.07.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.07.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.07.2018 Teile des Vermögens der Kinder Kinder! gGmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover, HRB 205206)) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2018-08-15: Umwandlungsvermerk berichtigt, nun: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 23.07.2018 mit Änderung vom 11.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.07.2018 und vom 11.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.07.2018 und vom 11.08.2018 Teile des Vermögens der Kinder Kinder! gGmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover, HRB 205206)) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2018-08-21: Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 16.08.2018 wirksam geworden.
2019-12-04: Die Gesellschafterversammlung vom 02.12.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Förderung, Bildung und Weiterbildung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sowie der Betrieb von betrieblichen Kindertages- und sonstigen Bildungsstätten.