2006-05-09: Firma: Kinder in Bewegung gGmbH Gemeinnützige Kindergarten-Trägergesellschaft des Berliner Sports Gegenstand: Die Entwicklung und das Betreiben von Einrichtungen der Tagesbetreuung von Kindern sowie die Förderung von Kindern in Kindergärten und Horten. Die Aufgabe umfasst die Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern und ist pädagogisch und organisatorisch an ihren Bedürfnissen sowie denen ihrer Familien orientiert. Kinder sollen in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten unterstützt werden. Besonderes Gewicht wird auf ausreichenden Spiel- und Bewegungsraum im Lebensalltag der Kinder sowie auf die ganzheitliche Förderung ihrer psycho-sozialen Entwicklung gelegt. Dazu gehören insbesondere Angebote zur Förderung von Motorik und Sprachentwicklung. Diese Zwecke sollen dadurch erreicht werden, dass die Gesellschaft unter Verwendung öffentlicher Mittel sowie von Eltern- und Eigenbeiträgen Kindergärten betreibt und das dafür notwendige Fachpersonal beschäftigt und qualifiziert. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 05.04.2006 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma), 2 (Gegenstand), § 5 (Gesellschafterversammlung), § 7 (Beirat) und § 11 (Liquidation)..
2012-09-25: Gegenstand: Die Entwicklung und das Betreiben von Einrichtungen der Tagesbetreuung von Kindern, - die Entwicklung und das Betreiben von Kinder- und Familienzentren, - die Förderung von Kindern in Kindergärten und Horten, - die Konzipierung, Organisation und Durchführung von Maßnahmen der Kindererholung sowie von Farnilienbildung und Familienerholung im Sinne des § 16 SGB VIII, sowie § 21 und § 23 AG KJHG, - die Konzipierung, Organisation und Durchführung von Maßnahmen der Aus- und Fortbildung von staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern sowie das Betreiben von dafür erforderlichen Ausbildungseinrichtungen bzw. die Kooperation mit steuerbegünstigten Ausbildungseinrichtungen bzw. Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Aufgabe umfasst die Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern und ist pädagogisch und organisatorisch an ihren Bedürfnissen sowie denen ihrer Familien orientiert. Kinder sollen in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten unterstützt werden. Besonderes Gewicht wird auf ausreichenden Spiel- und Bewegungsraum im Lebensalltag der Kinder sowie auf die ganzheitliche Förderung ihrer psycho-sozialen Entwicklung gelegt. Dazu gehören insbesondere Angebote zur Förderung von Motorik und Sprachentwicklung. Diese Zwecke sollen u.a. dadurch erreicht werden, dass die Gesellschaft unter Verwendung öffentlicher Mittel, sowie von Eltern- und Eigenbeiträgen Kindergärten betreibt und das dafür notwendige Fachpersonal beschäftigt und qualifiziert. Grundlagen der Gesellschaftstätigkeit bilden im Wesentlichen das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), sowie dessen Ausführungsgesetz im Land Berlin (AG KJHG), das Kindertagesbetreuungsgesetz (KitaG) sowie darauf basierende Ausführungsvorschriften und Verordnungen in jeweils geltenden Fassungen im Land Berlin. Weitere Grundlagen sind die Bildungskonzeption für die Vorschulerziehung in Berliner Tageseinrichtungen der Kinderbetreuung sowie die Rahmenvereinbarung über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Tageseinrichtungen (RV Tag). Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Sie ist gemeinnützig im Sinne der § 51 ff Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel und Erlöse der Gesellschaft dürfen nur für die vorgenannten Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitaleinlage zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 03.09.2012 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand) und § 11 (Liquidation).
2022-04-12: Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 05.04.2022 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 und § 5 (Gesellschafterversammlung).