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Kinder und Familienhilfen Michaelshoven gGmbH
50999 KölnDE
mind. 3 Mitarbeiter
9x HR-Bekanntmachungen:
2006-09-05:
Die Gesellschafterversammlung hat am 08.08.2006 beschlossen, § 2 (Zweck und Gegenstand des Unternehmens) Ziffer 2 und Ziffer 4, § 5 (Stammkapital, Stammeinlagen, Wettbewerbsverbot) Ziffer 2, § 8 (Geschäftsführung und Vertretung) Ziffer 2, § 12 (Aufgaben des Aufsichtsratsf) Ziffer 1, § 13 (Gesellschafterversammlung) Ziffer 3 und Ziffer 4, § 14 (Innere Ordnung der Gesellschafterversammlung) Ziffer 2, § 18 (Änderung des Gesellschaftsvertrages, Auflösung der Gesellschaft) bzgl. Ergänzung um Ziffer 3 und. § 19 (Schlussbestimmungen) Ziffer 4 zu ändern. 1.die Förderung des Wohlfahrtswesens insbesondere der Erziehungshilfe und der Hilfen für Menschen mit einer Behinderung, der Qualifikation und Bildung sowie der selbstlosen Unterstüztung des in § 53 Abgabenordnung (AO) genannten Personenkreises auf diakonischer Grundlage. 2. Grundlage der Arbeit der Gesellschaft ist die Erfahrung der Zuwendung Gottes zu allen Menschen wie sie im Alten und Neuen Testament überliefert ist und in der Evangelischen Kirche bezeugt wird. Das Ziel der Arbeit ist, dem Anspruch der hilfsbedürftigen Menschen auf Selbstbestimmung gerecht zu werden, sie zu befähigen im Rahmen ihrer individuellen Möglichkeiten eigenverantwortlich zu handeln. Das Handeln der Mitarbeiter der Gesellschaft spiegelt den gemeinsamen diakonischen Leitsatz "Mit Menschen Perspektiven schaffen" wider. Die Mitarbeiter sollen einer Kirche angehören, die Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) ist; Mitglieder der Organe und leitende Mitarbeiter sollen evangelischen Glaubensbekenntnisses sein. Rechte aus diesem Absatz können nur die Gesellschaft und die Gesellschafter geltend machen, eine anderweitige Rechtswirkung besteht nicht. 3. Zur Sicherstellung des Zeckes betreibt das Unternehmen Wohn- und Pflegeinrichtungen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und ambulante Dienste, Einrichtungen der Beschäftigung und Arbeitstherapie, der Körperbehindertenfürsorge sowie Einrichtungen der schulischen und beruflichen Qualifikation und Forschung sowie Integrationsbetriebe. Unternehmensgegenstand ist weiterhin die Aus- und Weiterbildung. 4. Die Gesellschaft ist eine Einrichtung des Diakonie Michaelshoven e.V., Köln, und trägt Sorge für die Erfüllung der Voraussetzungen einer Mitgliedschaft bei dem Verein, der Mitglied des als Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege anerkannten Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche im Rheinland ist. Die Gesellschaft ist Mitglied des als Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege anerkannten Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche im Rheinland und dadurch zugleich dem Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland angeschlossen. Sie wird in ihrer Innen- und Außendarstellung an zentraler Stelle stets den Namen und das Logo des Diakonie Michaelshoven e.V. mitführen, solange diakonische Organisationen zusammen direkt oder indirekt mehrheitlich die Geschäftsanteile halten. 5. Die Gesellschaft ermöglicht und fördert die ehrenamtliche Mitarbeit im laufenden Geschäftsbetrieb, damit gerade die ideellen Gesellschaftszwecke gestärkt und erfüllt werden.
2010-11-08:
Die Gesellschafterversammlung hat am 04.10.2010 beschlossen, den Gesellschaftsvertrag insgesamt neu zu fassen, insbesondere. den Gegenstand des Unternehmens und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 2 zu ändern. Änderung zur Geschäftsanschrift: Sürther Straße 171, 50999 Köln. Neuer Unternehmensgegenstand: die Förderung des Wohlfahrtswesens insbesondere der Erziehungshilfe und der Hilfen für Menschen mit einer Behinderung, der Qualifikation und Bildung sowie der selbstlosen Unterstützung des in § 53 Abgabenordnung (AO) genannten Personenkreises auf diakonischer Grundlage. 2. Grundlage der Arbeit der Gesellschaft ist die Erfahrung der Zuwendung Gottes zu allen Menschen wie sie im Alten und Neuen Testament überliefert ist und in der Evangelischen Kirche bezeugt wird. Das Ziel der Arbeit ist, dem Anspruch der hilfsbedürftigen Menschen auf Selbstbestimmung gerecht zu werden und sie zu befähigen im Rahmen ihrer individuellen Möglichkeiten eigenverantwortlich zu handeln. Das Handeln der Mitarbeiter der Gesellschaft spiegelt den gemeinsamen diakonischen Leitsatz "Mit Menschen Perspektiven schaffen" wider. Die Mitarbeiter sollen einer Kirche angehören, die Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) ist; Mitglieder der Organe und leitende Mitarbeiter sollen evangelischen Glaubensbekenntnisses sein. Rechte aus diesem Absatz können nur die Gesellschaft und die Gesellschafter geltend machen, eine anderweitige Rechtswirkung besteht nicht. 3. Zur Sicherstellung des Zweckes betreibt das Unternehmen Wohn- und Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie ambulante Dienste, Einrichtungen der Beschäftigung und Arbeitstherapie, der Körperbehindertenfürsorge sowie Einrichtungen der schulischen und beruflichen Qualifikation und Forschung sowie Integrationsbetriebe. Unternehmensgegenstand ist weiterhin die Aus- und Weiterbildung. 4. Die Gesellschaft ist eine Einrichtung des Diakonie Michaelshoven e.V., Köln, und trägt Sorge für die Erfüllung der Voraussetzungen einer Mitgliedschaft bei dem Verein, der Mitglied des als Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege anerkannten Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche im Rheinland ist. Die Gesellschaft ist Mitglied des als Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege anerkannten Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche im Rheinland und dadurch zugleich dem Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland angeschlossen. Sie wird in ihrer Innen- und Außendarstellung an zentraler Stelle stets den Namen und das Logo des Diakonie Michaelshoven e.V. mitführen, solange diakonische Organisationen zusammen direkt oder indirekt mehrheitlich die Geschäftsanteile halten. 5. Die Gesellschaft ermöglicht und fördert die ehrenamtliche Mitarbeit im laufenden Geschäftsbetrieb, damit gerade die ideellen Gesellschaftszwecke gestärkt und erfüllt werden.
2010-12-29:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Pfarrer-te-Reh-Straße 2, 50999 Köln.
2011-12-05:
Die Gesellschafterversammlung vom 23.11.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Kinder und Familienhilfen Michaelshoven gGmbH.
2012-01-09:
Prokura erloschen: Herbst, Ute.
2020-04-20:
Prokura erloschen: Potthast, Günther, Köln, *26.10.1957. Einzelprokura: Graf, Joachim, Köln, *20.09.1971. Prokura geändert; nunmehr Einzelprokura: Einzelprokura: Pulskamp, Thorsten Rudolf Josef, Bornheim, *08.08.1969.
2021-07-15:
Prokura erloschen: Graf, Joachim, Köln, *20.09.1971.
2021-12-06:
Die Gesellschafterversammlung vom 24.11.2021 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere wurden § 1 (Firma, Sitz) und § 2 (Zweck und Gegenstand des Unternehmens), § 9 (Aufsichtsrat) und § 12 (Aufgaben des Aufsichtsrates) geändert. Neue Firma: Diakonie Michaelshoven Kinder- und Jugendhilfen gGmbH. Änderung zur Geschäftsanschrift: Pfarrer-te-Reh-Straße 1, 50999 Köln. 1. Der Zweck des Unternehmens ist die Förderung des Wohlfahrtswesens insbesondere der Kinder- und Jugendhilfe, der der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung und der Hilfen für Menschen mit Behinderung sowie der selbstlosen Unterstützung des in § 53 Abgabenordnung (AO) genannten Personenkreis auf diakonischer Grundlage. 2. Grundlage der Arbeit der Gesellschaft ist die Erfahrung der Zuwendung Gottes zu allen Menschen wie sie im Alten und Neuen Testament überliefert ist und in der Evangelischen Kirche bezeugt wird. Das Ziel der Arbeit ist, dem Anspruch der hilfsbedürftigen Menschen auf Selbstbestimmung gerecht zu werden und sie zu befähigen im Rahmen ihrer individuellen Möglichkeiten eigenverantwortlich zu handeln. Das Handeln der Mitarbeiter der Gesellschaft spiegelt den gemeinsamen diakonischen Leitsatz,,Mit Menschen Perspektiven schaffen'' wider. Die Mitarbeiter sollen einer Kirche angehören, die Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) ist; Mitglieder der Organe und leitende Mitarbeiter sollen evangelischen Glaubensbekenntnisses sein. Rechte aus diesem Absatz können nur die Gesellschaft und die Gesellschafter geltend machen, eine anderweitige Rechtswirkung besteht nicht. 3. Der Unternehmensweck wird verwirklicht insbesondere durch das Betreiben von Wohn- und Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie ambulante Dienste, Einrichtungen der Beschäftigung und Arbeitstherapie, der Hilfen zur Erziehung und Inklusionshilfen sowie Einrichtungen der schulischen und beruflichen Qualifikation und Forschung sowie offene Jugendarbeit und Übermittagsbetreuung. 4. Ihre steuerbegünstigten Zwecke verfolgt die Gesellschaft auch durch planmäßiges Zusammenwirken nach § 57 Abs. 3 AO mit ihrem Gesellschafter Diakonie Michaelshoven e.V. und allen Gesellschaften, an denen der Gesellschafter Diakonie Michaelshoven e.V. mehrheitlich beteiligt ist, sowie mit der rechtsfähigen Stiftung einfach helfen. 5. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. 6. Die Gesellschaft ist eine Einrichtung des Diakonie Michaelshoven e.V., Köln, und trägt Sorge für die Erfüllung der Voraussetzungen einer Mitgliedschaft bei dem Verein, der Mitglied des als Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege anerkannten Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche im Rheinland ist. Die Gesellschaft ist Mitglied des als Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege anerkannten Diakonisches Werk Rheinland-Westfalen-Lippe und dadurch zugleich dem Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland angeschlossen. Sie wird in ihrer Innen- und Außendarstellung an zentraler Stelle stets den Namen und das Logo des Diakonie Michaelshoven e.V. mitführen, solange diakonische Organisationen zusammen direkt oder indirekt mehrheitlich die Geschäftsanteile halten. 7. Die Gesellschaft ermöglicht und fördert die ehrenamtliche Mitarbeit im laufenden Geschäftsbetrieb, damit gerade die ideellen Gesellschaftszwecke gestärkt und erfüllt werden. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 24.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlungen vom 24.11.2021 einen Teil ihres Vermögens im Wege der Abpaltung zur Aufnahme auf die Diakonie Michaelshoven Kindertagesstätten gGmbH mit Sitz in Köln (Amstgericht Köln HRB 107615) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-01-03:
Nicht mehr Geschäftsführer: Schmidt, Wolfgang Heinz, Köln, *15.03.1957. Bestellt als Geschäftsführer: Marquardt, Jörg, Düsseldorf, *20.05.1977, einzelvertretungsberechtigt.
2006-09-05:
Die Gesellschafterversammlung hat am 08.08.2006 beschlossen, § 2 (Zweck und Gegenstand des Unternehmens) Ziffer 2 und Ziffer 4, § 5 (Stammkapital, Stammeinlagen, Wettbewerbsverbot) Ziffer 2, § 8 (Geschäftsführung und Vertretung) Ziffer 2, § 12 (Aufgaben des Aufsichtsratsf) Ziffer 1, § 13 (Gesellschafterversammlung) Ziffer 3 und Ziffer 4, § 14 (Innere Ordnung der Gesellschafterversammlung) Ziffer 2, § 18 (Änderung des Gesellschaftsvertrages, Auflösung der Gesellschaft) bzgl. Ergänzung um Ziffer 3 und. § 19 (Schlussbestimmungen) Ziffer 4 zu ändern. 1.die Förderung des Wohlfahrtswesens insbesondere der Erziehungshilfe und der Hilfen für Menschen mit einer Behinderung, der Qualifikation und Bildung sowie der selbstlosen Unterstüztung des in § 53 Abgabenordnung (AO) genannten Personenkreises auf diakonischer Grundlage. 2. Grundlage der Arbeit der Gesellschaft ist die Erfahrung der Zuwendung Gottes zu allen Menschen wie sie im Alten und Neuen Testament überliefert ist und in der Evangelischen Kirche bezeugt wird. Das Ziel der Arbeit ist, dem Anspruch der hilfsbedürftigen Menschen auf Selbstbestimmung gerecht zu werden, sie zu befähigen im Rahmen ihrer individuellen Möglichkeiten eigenverantwortlich zu handeln. Das Handeln der Mitarbeiter der Gesellschaft spiegelt den gemeinsamen diakonischen Leitsatz "Mit Menschen Perspektiven schaffen" wider. Die Mitarbeiter sollen einer Kirche angehören, die Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) ist; Mitglieder der Organe und leitende Mitarbeiter sollen evangelischen Glaubensbekenntnisses sein. Rechte aus diesem Absatz können nur die Gesellschaft und die Gesellschafter geltend machen, eine anderweitige Rechtswirkung besteht nicht. 3. Zur Sicherstellung des Zeckes betreibt das Unternehmen Wohn- und Pflegeinrichtungen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und ambulante Dienste, Einrichtungen der Beschäftigung und Arbeitstherapie, der Körperbehindertenfürsorge sowie Einrichtungen der schulischen und beruflichen Qualifikation und Forschung sowie Integrationsbetriebe. Unternehmensgegenstand ist weiterhin die Aus- und Weiterbildung. 4. Die Gesellschaft ist eine Einrichtung des Diakonie Michaelshoven e.V., Köln, und trägt Sorge für die Erfüllung der Voraussetzungen einer Mitgliedschaft bei dem Verein, der Mitglied des als Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege anerkannten Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche im Rheinland ist. Die Gesellschaft ist Mitglied des als Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege anerkannten Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche im Rheinland und dadurch zugleich dem Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland angeschlossen. Sie wird in ihrer Innen- und Außendarstellung an zentraler Stelle stets den Namen und das Logo des Diakonie Michaelshoven e.V. mitführen, solange diakonische Organisationen zusammen direkt oder indirekt mehrheitlich die Geschäftsanteile halten. 5. Die Gesellschaft ermöglicht und fördert die ehrenamtliche Mitarbeit im laufenden Geschäftsbetrieb, damit gerade die ideellen Gesellschaftszwecke gestärkt und erfüllt werden.
2010-11-08:
Die Gesellschafterversammlung hat am 04.10.2010 beschlossen, den Gesellschaftsvertrag insgesamt neu zu fassen, insbesondere. den Gegenstand des Unternehmens und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 2 zu ändern. Änderung zur Geschäftsanschrift: Sürther Straße 171, 50999 Köln. Neuer Unternehmensgegenstand: die Förderung des Wohlfahrtswesens insbesondere der Erziehungshilfe und der Hilfen für Menschen mit einer Behinderung, der Qualifikation und Bildung sowie der selbstlosen Unterstützung des in § 53 Abgabenordnung (AO) genannten Personenkreises auf diakonischer Grundlage. 2. Grundlage der Arbeit der Gesellschaft ist die Erfahrung der Zuwendung Gottes zu allen Menschen wie sie im Alten und Neuen Testament überliefert ist und in der Evangelischen Kirche bezeugt wird. Das Ziel der Arbeit ist, dem Anspruch der hilfsbedürftigen Menschen auf Selbstbestimmung gerecht zu werden und sie zu befähigen im Rahmen ihrer individuellen Möglichkeiten eigenverantwortlich zu handeln. Das Handeln der Mitarbeiter der Gesellschaft spiegelt den gemeinsamen diakonischen Leitsatz "Mit Menschen Perspektiven schaffen" wider. Die Mitarbeiter sollen einer Kirche angehören, die Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) ist; Mitglieder der Organe und leitende Mitarbeiter sollen evangelischen Glaubensbekenntnisses sein. Rechte aus diesem Absatz können nur die Gesellschaft und die Gesellschafter geltend machen, eine anderweitige Rechtswirkung besteht nicht. 3. Zur Sicherstellung des Zweckes betreibt das Unternehmen Wohn- und Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie ambulante Dienste, Einrichtungen der Beschäftigung und Arbeitstherapie, der Körperbehindertenfürsorge sowie Einrichtungen der schulischen und beruflichen Qualifikation und Forschung sowie Integrationsbetriebe. Unternehmensgegenstand ist weiterhin die Aus- und Weiterbildung. 4. Die Gesellschaft ist eine Einrichtung des Diakonie Michaelshoven e.V., Köln, und trägt Sorge für die Erfüllung der Voraussetzungen einer Mitgliedschaft bei dem Verein, der Mitglied des als Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege anerkannten Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche im Rheinland ist. Die Gesellschaft ist Mitglied des als Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege anerkannten Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche im Rheinland und dadurch zugleich dem Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland angeschlossen. Sie wird in ihrer Innen- und Außendarstellung an zentraler Stelle stets den Namen und das Logo des Diakonie Michaelshoven e.V. mitführen, solange diakonische Organisationen zusammen direkt oder indirekt mehrheitlich die Geschäftsanteile halten. 5. Die Gesellschaft ermöglicht und fördert die ehrenamtliche Mitarbeit im laufenden Geschäftsbetrieb, damit gerade die ideellen Gesellschaftszwecke gestärkt und erfüllt werden.
2010-12-29:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Pfarrer-te-Reh-Straße 2, 50999 Köln.
2011-12-05:
Die Gesellschafterversammlung vom 23.11.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Kinder und Familienhilfen Michaelshoven gGmbH.
2012-01-09:
Prokura erloschen: Herbst, Ute.
2020-04-20:
Prokura erloschen: Potthast, Günther, Köln, *26.10.1957. Einzelprokura: Graf, Joachim, Köln, *20.09.1971. Prokura geändert; nunmehr Einzelprokura: Einzelprokura: Pulskamp, Thorsten Rudolf Josef, Bornheim, *08.08.1969.
2021-07-15:
Prokura erloschen: Graf, Joachim, Köln, *20.09.1971.
2021-12-06:
Die Gesellschafterversammlung vom 24.11.2021 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere wurden § 1 (Firma, Sitz) und § 2 (Zweck und Gegenstand des Unternehmens), § 9 (Aufsichtsrat) und § 12 (Aufgaben des Aufsichtsrates) geändert. Neue Firma: Diakonie Michaelshoven Kinder- und Jugendhilfen gGmbH. Änderung zur Geschäftsanschrift: Pfarrer-te-Reh-Straße 1, 50999 Köln. 1. Der Zweck des Unternehmens ist die Förderung des Wohlfahrtswesens insbesondere der Kinder- und Jugendhilfe, der der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung und der Hilfen für Menschen mit Behinderung sowie der selbstlosen Unterstützung des in § 53 Abgabenordnung (AO) genannten Personenkreis auf diakonischer Grundlage. 2. Grundlage der Arbeit der Gesellschaft ist die Erfahrung der Zuwendung Gottes zu allen Menschen wie sie im Alten und Neuen Testament überliefert ist und in der Evangelischen Kirche bezeugt wird. Das Ziel der Arbeit ist, dem Anspruch der hilfsbedürftigen Menschen auf Selbstbestimmung gerecht zu werden und sie zu befähigen im Rahmen ihrer individuellen Möglichkeiten eigenverantwortlich zu handeln. Das Handeln der Mitarbeiter der Gesellschaft spiegelt den gemeinsamen diakonischen Leitsatz,,Mit Menschen Perspektiven schaffen'' wider. Die Mitarbeiter sollen einer Kirche angehören, die Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) ist; Mitglieder der Organe und leitende Mitarbeiter sollen evangelischen Glaubensbekenntnisses sein. Rechte aus diesem Absatz können nur die Gesellschaft und die Gesellschafter geltend machen, eine anderweitige Rechtswirkung besteht nicht. 3. Der Unternehmensweck wird verwirklicht insbesondere durch das Betreiben von Wohn- und Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie ambulante Dienste, Einrichtungen der Beschäftigung und Arbeitstherapie, der Hilfen zur Erziehung und Inklusionshilfen sowie Einrichtungen der schulischen und beruflichen Qualifikation und Forschung sowie offene Jugendarbeit und Übermittagsbetreuung. 4. Ihre steuerbegünstigten Zwecke verfolgt die Gesellschaft auch durch planmäßiges Zusammenwirken nach § 57 Abs. 3 AO mit ihrem Gesellschafter Diakonie Michaelshoven e.V. und allen Gesellschaften, an denen der Gesellschafter Diakonie Michaelshoven e.V. mehrheitlich beteiligt ist, sowie mit der rechtsfähigen Stiftung einfach helfen. 5. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. 6. Die Gesellschaft ist eine Einrichtung des Diakonie Michaelshoven e.V., Köln, und trägt Sorge für die Erfüllung der Voraussetzungen einer Mitgliedschaft bei dem Verein, der Mitglied des als Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege anerkannten Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche im Rheinland ist. Die Gesellschaft ist Mitglied des als Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege anerkannten Diakonisches Werk Rheinland-Westfalen-Lippe und dadurch zugleich dem Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland angeschlossen. Sie wird in ihrer Innen- und Außendarstellung an zentraler Stelle stets den Namen und das Logo des Diakonie Michaelshoven e.V. mitführen, solange diakonische Organisationen zusammen direkt oder indirekt mehrheitlich die Geschäftsanteile halten. 7. Die Gesellschaft ermöglicht und fördert die ehrenamtliche Mitarbeit im laufenden Geschäftsbetrieb, damit gerade die ideellen Gesellschaftszwecke gestärkt und erfüllt werden. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 24.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlungen vom 24.11.2021 einen Teil ihres Vermögens im Wege der Abpaltung zur Aufnahme auf die Diakonie Michaelshoven Kindertagesstätten gGmbH mit Sitz in Köln (Amstgericht Köln HRB 107615) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-01-03:
Nicht mehr Geschäftsführer: Schmidt, Wolfgang Heinz, Köln, *15.03.1957. Bestellt als Geschäftsführer: Marquardt, Jörg, Düsseldorf, *20.05.1977, einzelvertretungsberechtigt.