2019-12-02: VR 4758 HB: Kindergruppe Kleine Vampire e.V., Bremen. Der Verein ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 05.07.2019 sowie der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.06.2019, 01.07.2019 und 16.09.2019 mit dem He, du da (e.V.) Verein zur gemeinsamen Förderung von Krabbel- und Vorschulkindern mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, VR 4931 HB) durch Übertragung seines Vermögens als Ganzes verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers (Amtsgericht Bremen, VR 4931 HB) wirksam geworden. Der Verein ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.