2016-03-02: Gegenstand: Die Kinderheim Untermühle GmbH mit Sitz in Rheinsberg verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Körperschaft ist die Förderung der Jugendhilfe. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Unterhaltung eines Kinder-/Jugendheimes. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.02.2016 ist der Gesellschaftsvertrag in § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 3 (Gemeinnützigkeit), § 4 (Stammkapital) und § 12 Ziffer 2 (Auflösung der Gesellschaft) geändert.