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Kindeswohl-Berlin gGmbH

Jugendhilfe, Leistungsangebote, Einzelwohnen..., Zivilgesellschaft, Transparente, Mutter-/Vater-Kind, Trägerstruktur, Regelgruppen, Hinweisgeberschutzgesetz, Krisengruppen
Adresse / Anfahrt
Zepernicker Straße 2
13125 Berlin
Kontakt
22 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 22 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2019-02-06:
Firma: Kindeswohl-Berlin gemeinnützige GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Zepernicker Straße 2, Haus 13, 13125 Berlin; Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung. Zweck der Gesellschaft ist: die Förderung der Jugendhilfe; die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege , ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten; die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie. Der Satzungszweck wird realisiert durch: stationär: die sozialpädagogische, gesundheitliche und wirtschaftliche Betreuung von sozial benachteiligten, seelisch und geistig behinderten Kindern und Jugendlichen, die Förderung der Erziehungskompetenz von Eltern mit dem Ziel der Rückführung ins Elternhaus. Ist eine Rückführung nicht möglich, sollen die Kinder auf ein Leben in einer anderen Familie vorbereitet oder ihnen bis zu ihrer Verselbständigung ein Leben in einer der Kindeswohl-Berlin gemeinnützige GmbH betreuten Wohnform angeboten werden; ambulant: anknüpfend an die Ressourcen der Kindeseltern die Erziehungskompetenz schrittweise zu erhöhen und die Entwicklungsbedingungen für die Kinder in der Herkunftsfamilie verbessern, präventiv: den Aufbau von niedrigschwelligen Angeboten im Sozialraum zur Verhinderung von Benachteiligungen zu betreiben. Führen von Projekten und Angeboten zur Prävention (vor stationärer Unterbringung), Intervention und Nachbetreuung hilfebedürftiger Kinder und Jugendlicher, Angebote an Eltern und Kinder/Jugendliche von Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII. Die Hilfen werden ambulant und stationär angeboten. Grundlagen bieten der Leistungskatalog des Berliner Rahmenvertrages und der Rahmenvertrag des Landesjugendamtes von Brandenburg. Für jede Leistung wird ein Kostensatz mit den Landesjugendämtern ausgehandelt, der den einweisenden Jugendämtern zur Kenntnis gegeben wird. Art und Umfang der Hilfe zur Erziehung richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall und wird durch die öffentliche Jugendhilfe bestimmt. Angebote der Eingliederungshilfe nach § 53 f. SGB XII, Kooperation mit der öffentlichen Jugendhilfe, in deren Auftrag der Verein tätig wird und im Rahmen der individuellen Hilfeplanung rechenschaftspflichtig ist, Eltern sollen zu mehr Erziehungskompetenz und zur Lebensbewältigung mit ihren Kindern im Alltag befähigt werden; dabei wird im sozialen Umfeld des Kindes/Jugendlichen gearbeitet mit dem Ziel der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie, wobei Eltern und Kinder umfassend an der Hilfeplanung und deren Umsetzung zu beteiligen sind; Ausbau von Angeboten der berufsbezogenen Jugendsozialarbeit. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.200,00 EUR; Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. Geschäftsführer: 1. Ferjani, Susanne, *08.02.1969, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Kluge, Vera, *09.11.1946, Panketal; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 3. Dr. Korduan, Roswitha, *09.12.1954, Panketal; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 22.10.2018; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kindeswohl-Berlin e.V. mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, VR 23329 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 22.10.2018. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

2021-01-13:
Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Kluge, Vera; Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Dr. Korduan, Roswitha

2021-01-26:
Firma: Kindeswohl-Berlin gGmbH; Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung. Zweck der Gesellschaft ist: die Förderung der Jugendhilfe; die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege , ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten; die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie. Der Satzungszweck wird realisiert durch: stationär: die sozialpädagogische, gesundheitliche und wirtschaftliche Betreuung von sozial benachteiligten, seelisch und geistig behinderten Kindern und Jugendlichen; die Förderung der Erziehungskompetenz von Eltern mit dem Ziel der Rückführung ins Elternhaus. Ist eine Rückführung nicht möglich, sollen die Kinder auf ein Leben in einer anderen Familie vorbereitet oder ihnen bis zu ihrer Verselbständigung ein Leben in einer von der Kindeswohl-Berlin gGmbH betreuten Wohnform angeboten werden; ambulant: anknüpfend an die Ressourcen der Kindeseltern die Erziehungskompetenz schrittweise zu erhöhen und die Entwicklungsbedingungen für die Kinder in der Herkunftsfamilie zu verbessern; präventiv: den Aufbau von niedrigschwelligen Angeboten im Sozialraum zur Verhinderung von Benachteiligungen zu betreiben. Führen von Projekten und Angeboten zur Prävention (vor stationärer Unterbringung), Intervention und Nachbetreuung hilfebedürftiger Kinder und Jugendlicher; Angebote an Eltern und Kinder/Jugendliche von Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII. Die Hilfen werden ambulant und stationär angeboten. Grundlagen bieten der Leistungskatalog des Berliner Rahmenvertrages und der Rahmenvertrag des Landesjugendamtes von Brandenburg. Für jede Leistung wird ein Kostensatz mit den Landesjugendämtern ausgehandelt, der den einweisenden Jugendämtern zur Kenntnis gegeben wird. Art und Umfang der Hilfe zur Erziehung richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall und wird durch die öffentliche Jugendhilfe bestimmt; Angebote der Eingliederungshilfe nach § 53 f. SGB XII; Angebote an Eltern und Kinder/Jugendliche von Hilfen nach SGB IX Bundesteilhabegesetz; Kooperation mit der öffentlichen Jugendhilfe, in deren Auftrag der Träger tätig wird und im Rahmen der individuellen Hilfeplanung rechenschaftspflichtig ist; Eltern sollen zu mehr Erziehungskompetenz und zur Lebensbewältigung mit ihren Kindern im Alltag befähigt werden; dabei wird im sozialen Umfeld des Kindes/ Jugendlichen gearbeitet mit dem Ziel der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie, wobei Eltern und Kinder umfassend an der Hilfeplanung und deren Umsetzung zu beteiligen sind; Ausbau von Angeboten der berufsbezogenen Jugendsozialarbeit. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13.01.2021 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand) sowie § 3 (Stammkapital), § 8 (Gesellschafterversammlung) und § 9 (Gesellschafterbeschlüsse).

2021-02-08:
Rechtsform: Die Eintragung betreffend Nr. 3 ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13.01.2021 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 1 und 2 (Gegenstand) sowie § 3 (Stammkapital), § 7 (Beirat), § 8 (Gesellschafterversammlung) und § 9 (Gesellschafterbeschlüsse).

2022-03-04:
Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.02.2022 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 und § 9 (Gesellschafterbeschlüsse).

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