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KingKarla Kommunikation GmbH

Bühne und Veranstaltungsort, Partyboot, Eventagentur..., Schlagerboot, Euregia, Partyschiff, Wiesn-Boot, Ticketseite, Bord, Partyboote XXL, Schlagerlove
Adresse / Anfahrt
Spaltensteiner Straße 15
88048 Friedrichshafen
1x Adresse:

Seestraße 25
88045 Friedrichshafen


Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2012-01-17:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.12.2011. Geschäftsanschrift: Spaltensteiner Straße 15, 88048 Friedrichshafen. Gegenstand: Die Kommunikation, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und Events, Eventmanagement und Eventmarketing einschließlich der Erbringung aller damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und sonstigen Dienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Karlinger, Andreas, Friedrichshafen, *26.01.1979, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-04-28:
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 12.03.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 12.03.2014 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Zum Schlagerwirt UG (haftungsbeschränkt)", Friedrichshafen (Amtsgericht Ulm HRB 726556) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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