2006-09-14: Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Wiechmann, Carsten, Leverkusen, *29.07.1968.
2009-12-30: Nach Änderung nunmehr: Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Meier, Peter, Leverkusen, *02.04.1949.
2010-06-16: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Abspaltungsvertrages vom 17.02.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider beteiligten Gesellschaften vom 04.05.2010 Teile des Vermögens (Betriebsteil Baustoffhandel) der Schmidt-Rudersdorf Handel und Dienstleistungen GmbH & Co. KG mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRA 14229) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2010-06-28: Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt der Schmidt-Rudersdorf Handel und Dienstleistungen GmbH & Co. KG mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRA 14229) am 18.06.2010 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2010-07-07: Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Bulau, Marcus, Rösrath, *19.08.1964.
2015-09-17: Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Klöckner, Stephan, Grafschaft, *22.12.1972.
2020-07-01: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.06.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.06.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.06.2020 mit der Peter Doll GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 21469) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.