2010-03-31: Inn.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.03.2010. Geschäftsanschrift: Graf-Rapoto-Str. 28 a, 84559 Kraiburg a. Inn. Gegenstand des Unternehmens: Reparatur und der Austausch von Windschutzscheiben für Pkw. Außerdem der Handel mit gebrauchten Pkw, einschließlich der Zubehör- und Ersatzteile sowie deren Aufbereitung und Pflege. Stammkapital: 500,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Kirchberger, Michael, Kraiburg a. Inn, *17.04.1981, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2011-06-15: Inn. Geschäftsanschrift: Untersbergstr. 16, 84559 Kraiburg a. Inn.
2011-07-20: Inn. Die Gesellschafterversammlung vom 21.06.2011 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: Stammkapital. Neues Stammkapital: 1.500,00 EUR.
2011-08-24: Inn. Die Gesellschafterversammlung vom 05.08.2011 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.500,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 3.000,00 EUR.
2019-06-20: Inn. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.01.2019 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Kirchberger Michael, Kraiburg a.Inn, *17.04.1981, verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.