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Kirchliche Sozialstation Rheinstetten gGmbH

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Adresse / Anfahrt
Rappenwörthstraße 39-43
76287 Rheinstetten
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
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mind. 4 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2013-11-22:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.05.2013 mit Nachtrag vom 22.06.2013 und 17.10.2013. Geschäftsanschrift: Rappenwörthstr. 39-43, 76287 Rheinstetten. Gegenstand: Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der Altenhilfe, der Berufsbildung des Wohlfahrtswesens und der Hilfe für Behinderte sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Errichtung und den Betrieb ambulanter Dienste der Alten und Gesundheitshilfe verwirklicht sowie durch den Unterhalt und Betriebsträgerschaft ambulanter Einrichtungen; die Betriebsführung von Tagesbetreuungseinrichtungen, Wohn- und Betreuungsprojekte; die Wahrnehmung von .Aufgaben der Heim- und Pflegedienstleitung, leitende Pflegefachkraft, Geschäftsführung, Verwaltungsleitung und Abrechnung; die Beratung und Unterstützung caritativer Einrichtungen und Dienste; die Erbringung offener Hilfen und sozialer Dienste; Beratung und Unterstützung von alten, pflege- und hilfsbedürftigen Menschen; die Durchführung von Schulungs- und Fortbildungsangeboten für ehrenamtlich und freiwillig tätige Personen und pflegende Angehörige; die finanzielle und materielle Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i.S. des § 53 AO. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Fehrer, Daniel, Ettlingen, *29.05.1979. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung des Vereins "Kirchliche Sozialstarion Rheinstetten e.V.", Rheinstetten (Amtsgericht Karlsruhe VR 1111) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2015-02-11:
Die Gesellschaft hat am 11.02.2015 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.

2016-05-30:
Die Gesellschaft hat am 06.05.2016 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.