2010-08-04: Ausgeschieden: Geschäftsführer: Kirsch, Harald, Industriekaufmann, Gemünden. Bestellt: Geschäftsführer: Kirsch, Tina, Gemünden, *07.07.1980, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Kirsch, Tina, Gemünden, *07.07.1980.
2017-02-04: Bestellt: Geschäftsführer: Gärtner, Frank, Dachau, *27.09.1968; Hörle, Dirk, Beilngries, *07.05.1969. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Kirsch, Tina, Gemünden a.Main, *07.07.1980. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Huber, Wolfgang, Bad Tölz, *24.11.1966.
2017-08-24: Die SERO Verwertungs-GmbH, Sekundär-Rohstoff-Verwertung mit dem Sitz in Gemünden a.Main und die HTK GmbH Handel u. Transportlogistik für innovative Konzepte mit dem Sitz in Karsbach (Amtsgericht Würzburg HRB 6557) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.07.2017 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-08-24: Die KMU Service GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Gemünden a. Main ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.07.2017 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-08-29: Die PAC Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Gemünden a.Main und die KMU Service Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Gemünden a.Main (Amtsgericht Würzburg HRB 9499) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2017 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-10-25: Die Gesellschafterversammlung vom 03.08.2017 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 708,12 EUR und die Änderung der §§ 1 und 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Kirsch + Sohn GmbH. Neues Stammkapital: 512.000,00 EUR.