2007-12-10: Die Gesellschafterversammlung vom 20.11.2007 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.11.2007 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 19.322,49 EUR erhöht. Gegenstand geändert; nun: Die Herstellung und der Vertrieb von Bettwäsche. Stammkapital nun: 50.000,00 EUR.
2019-04-25: Neue Geschäftsanschrift: Johaniterstraße 10, 72393 Burladingen.
2021-12-15: Änderung der Geschäftsanschrift: Johanniterstraße 10, 72393 Burladingen. Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 03.12.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 03.12.2021 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "trend Geschäftsführungs-GmbH", Burladingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 420956) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-12-22: Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 03.12.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 03.12.2021 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Haiber Verwaltungs GmbH", Burladingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 420957) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.