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Kita WandseWichte UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG

Unternehmensdienste, Elementarbereich, Wandsbek..., Betreuungszeiten, Erklärbären, Geduldsengel, Hochebenen, Motivationskünstler, Sozialpädagogischer Assistent
Adresse / Anfahrt
Rüterstraße 66
22041 Hamburg
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2017-04-25:
Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Rüterstraße 66, 22041 Hamburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftende Gesellschafter können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Wurzelwichte Kita Management UG , Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 146117), vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-07-03:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 12.06.2017 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 12.06.2017 einen Unternehmensteil des von dem Einzelkaufmann Ole Andries Martin, Hamburg, *28.02.1981, unter der Firma Ole Martin e.K. in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 121103) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 3.7.3017 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.