2007-07-23: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Schwitzer, Jürgen, Pfullingen, *10.01.1970.
2009-08-03: Die Gesellschafterversammlung vom 22.06.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz), § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 3 (Dauer der Gesellschaft und Geschäftsjahr), § 5 (Vertretung der Gesellschaft und Bestellung der Geschäftsführer), § 11 - neu § 12 (Schlussbestimmungen) und die Umnummerierung von § 5a (Gewinnverteilung) in § 6, wodurch sich die nachfolgende Nummerierung ebenfalls ändert, beschlossen. Geschäftsanschrift: Bayernstr. 8, 72768 Reutlingen. Gegenstand geändert; nun: - die Herstellung und der Vertrieb von Softwarelösungen sowohl zur Unterstützung von Printproduktionen als auch des elektronischen Geschäftsverkehrs (E-Business) inklusive Support- und Serviceleistungen; - die Konzeption und Realisierung von Internet-Präsentationen; - die Bereitstellung von Rechnerkapazität und Datenleitungen im Internet (Providing); - die Herstellung und der Vertrieb von Druckvorlagen und Drucksachen; - der Betrieb von Internet-Shops. Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Kittelberger, Hartmut, Reutlingen, *11.08.1940, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-10-22: Bestellt als Geschäftsführer: Kittelberger, Jan, Reutlingen, *01.05.1982.
2019-03-08: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Weihing, Tobias, Reutlingen, *10.09.1979.
2020-12-09: Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 03.12.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 03.12.2020 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Commerce21 GmbH", Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 733447) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.