2012-10-19: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.09.2012. Geschäftsanschrift: Krengelstraße 19, 46539 Dinslaken. Gegenstand: Elektroinstallation, Datennetztechnik, E-Check, Notbeleuchtungsanlagen, SAT- und Antennenanlagen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Klar, Stefan, Dinslaken, *05.09.1976, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2014-08-29: Die Gesellschafterversammlung vom 12.06.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 500,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Spaltung durch Ausgliederung des Unternehmens des Stefan Klar e.K., Dinslaken (Amtsgericht Duisburg, HRA 11273) als Gesamtheit beschlossen. 25.500,00 EUR.
2014-08-29: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 12.06.2014 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 12.06.2014 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Stefan Klar, Dinslaken, *05.09.1976 unter der Firma Stefan Klar e.K. in Dinslaken (Amtsgericht Duisburg HRA 11273) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2014-08-29: Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 29.08.2014 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2015-11-25: Änderung zur Geschäftsanschrift: Lingelmannstraße 2, 46539 Dinslaken.
2019-05-22: Änderung zur Geschäftsanschrift: Schöttmannshof 24a, 46539 Dinslaken.