2016-01-04: Der mit der Günther Klarmann GmbH mit Sitz in Westerstede am 22.11.2006 abgeschlossene Organschafts- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 23.12.2015 mit Ablauf des 1.1.2016 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.