2015-04-15: Die Gesellschafterversammlung vom 11.02.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital und Stammeinlagen, nun Stammeinlagen) beschlossen.
2017-01-11: Bestellt als Geschäftsführer: Schröder, Christopher, Bad Schwartau, *17.11.1968, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-06-07: Nicht mehr Geschäftsführer: Schröder, Christopher, Bad Schwartau, *17.11.1968. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Tubbesing, Frank, Brakel, *07.04.1972, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-12-19: Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Tubbesing, Frank, Brakel, *07.04.1972.
2018-01-17: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Prokuristen oder einem Geschäftsführer: Dr. Tubbesing, Frank, Brakel, *07.04.1972.
2018-09-14: Prokura erloschen: Dr. Tubbesing, Frank, Brakel, *07.04.1972.
2018-09-14: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2018 mit Ergänzung vom 12.09.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2018 mit Ergänzung vom 12.09.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.08.2018 mit Ergänzung vom 12.09.2018 mit der Klarmann Lasertechnik GmbH mit Sitz in Westerstede verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2021-07-12: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.06.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.06.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.06.2021 mit der Klarmann Edelstahl Technik GmbH mit Sitz in Westerstede verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.