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Klaus Hüper Büroorganisation GmbH

Bürobedarf, NLA
Adresse / Anfahrt
Ofenerfelder Straße 2c
26215 Wiefelstede
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2014-11-11:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.10.2014. Geschäftsanschrift: Ofenerfelder Straße 2c, 26215 Wiefelstede . Gegenstand: Handel mit Büroeinrichtung, Bürotechnik und Bürobedarf einschließlich etwaiger Installationen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Andresen, Lars, Oldenburg, *09.04.1964, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-01-19:
Die Gesellschafterversammlung vom 08.01.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Die Firma des Einzelkaufmanns Klaus Hüper, Büroorganisation (Amtsgericht Oldenburg HRA 120295) ist von der Gesellschaft übernommen worden. Der Übergang der in dem Betrieb des Einzelkaufmanns entstandenen Verbindlichkeiten und Forderungen ist beim Erwerb des Geschäfts durch die Gesellschaft ausgeschlossen. Neue Firma: Klaus Hüper Büroorganisation GmbH.

2018-04-26:
Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Walther Schumacher GmbH am 26.04.2018 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.

2018-04-26:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.04.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.04.2018 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 10.04.2018 mit der Walther Schumacher GmbH mit Sitz in Oldenburg verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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