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Klaus Stuckert GmbH & Co. KG

Stuckfassaden, Innenstuck, Terminabstimmung..., Stuckateurbetrieb, Stück Lebensart, Gestaltungsbeispiele, Naturbaustoffhandel, Igenis, FARBMANUFAKTUR, MESSEMALER
Adresse / Anfahrt
Redenstraße 8
30171 Hannover
2x Adresse:

Weidendamm 20
30167 Hannover


Podbielskistraße 3a
30163 Hannover


Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2017-08-14:
Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Redenstr. 8, 30171 Hannover. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Stuckert Verwaltungs-GmbH, Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 215496).

2017-08-29:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages vom 21.08.2017 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 21.08.2017 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Stuckert, Klaus, Sehnde, *27.04.1961 unter der Firma Stuckert Naturbaustoffe e.K. in Hannover (Amtsgericht Hannover, HRA 204234) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 21.08.2017 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 21.08.2017 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Stuckert, Klaus, Sehnde, *27.04.1961 unter der Firma Klaus Stuckert Stuckateurbetrieb e.K. in Hannover (Amtsgericht Hannover, HRA 204230) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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