2010-09-16: Die Gesellschafterversammlung hat am 04.03.2010 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital) und § 12 (Bekanntmachungen) zu ändern. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Alvingheide 41, 48308 Senden. 26.000,00 EUR. Nicht mehr Geschäftsführer: Kleinwechter, Josef, Senden.
2013-01-08: Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma und die Sitzverlegung von Senden nach Havixbeck beschlossen. Neue Firma: Kleinwechter & Bröker GmbH. Havixbeck. Geschäftsanschrift: Lütke Feld 5, 48329 Havixbeck.
2015-12-11: Jeweils Einzelprokura: Gausepohl, Jens, Nottuln, *25.12.1981 und Pöppelmann, Dominik, Nottuln, *02.10.1980.
2016-01-07: Die Gesellschafterversammlung vom 30.11.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 -Geschäftsjahr und Dauer der Gsellschaft- beschlossen.
2018-04-05: Nach Erweiterung der Vertretungsbefugnis, nunmehr: Geschäftsführer: Kleinwechter, Bastian, Senden, *25.01.1980, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-10-26: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.10.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.10.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.10.2018 mit der Kegelmann Dachdeckermeister GmbH mit Sitz in Münster verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.