2013-03-21: Die außerordentliche Generalversammlung vom 12.12.2012 hat eine Neufassung der Satzung beschlossen. Der Vorstand besteht aus mindestens einem Mitglied. Die Genossenschaft kann durch ein Vorstandsmitglied gesetzlich vertreten werden. Der Aufsichtsrat kann einzelne oder alle Vorstandsmitglieder von dem Verbot der Mehrvertretung gemäß § 181 Alternative 2 BGB befreien, ihnen also die Befugnis erteilen, bei allen Rechtshandlungen, welche die Genossenschaft mit oder gegenüber Dritten vornimmt, zugleich als Vertreter Dritter zu handeln.
2013-08-12: Löschung zur Geschäftsanschrift: Geschäftsanschrift: Eißendorfer Str. 41, 21073 Hamburg.
2018-01-30: Die Vertreterversammlung vom 28.06.2017 hat eine Neufassung der Satzung beschlossen.
2020-12-15: Die Generalversammlung vom 03.11.2020 hat eine Neufassung der Satzung beschlossen. Gegenstand des Unternehmens ist die Übernahme von Arbeiten der Klempnerei-, Installations- und Rohrleitungsbau-Genossenschaft eG. Der Vorstand besteht aus mindestens einem Mitglied. Bei mehreren Vorstandsmitgliedern vertreten diese gemeinschaftlich. Die Generalversammlung kann einzelne oder alle Vorstandsmitglieder von dem Verbot der Mehrvertretung gemäß § 181 Alternative 2 BGB befreien, ihnen also die Befugnis erteilen, bei allen Rechtshandlungen, welche die Genossenschaft mit oder gegenüber Dritten vornimmt, zugleich als Vertreter Dritter zu handeln.