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Klenk GmbH Hausmeister- und Reinigungsservice

Gebäudereinigung, Sitejet, Abbrucharbeiten..., Grünanlagen, Hausmeistertätigkeit, Gebäudereinigungen, Gehwegen
Adresse / Anfahrt
August-Borsig-Straße 6a
71032 Böblingen
1x Adresse:

Bebenhäuser Straße 9
71034 Böblingen


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2013-04-23:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.03.2013. Geschäftsanschrift: August-Borsig-Straße 6a, 71032 Böblingen. Gegenstand: Umfassende Erbringung und Vermittlung von Dienstleistungen im Bereich der Gebäudeverwaltung, insbesondere Hausmeister- und Reinigungsservice. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Klenk, Gerhard, Böblingen, *26.02.1970, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2013-07-08:
Die Gesellschafterversammlung vom 25.03.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen, Gründungsaufwand) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR. Der Einzelkaufmann Klenk, Gerhard, Böblingen, *26.02.1970 hat als Inhaber der Firma "Gerhard Klenk e.K.", Böblingen (Amtsgericht Amtsgericht Stuttgart HRA 728527) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 25.03.2013 mit Nachtrag vom 18.06.2013 und des Versammlungsbeschlusses vom 25.03.2013 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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