2017-07-04: Partnerschaft. Gegenstand: Gegenstand der Partnerschaft sind die für Architekten gesetzlich und berufsrechtlich erlaubten Tätigkeiten. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Partner vertritt einzeln. Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Partner: Klenner, Martin, Architekt, Freimersheim, *22.04.1969; Klenner, Sabine Eleonore, Architektin, Freimersheim, *03.03.1969.