2020-02-19: Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 14.02.2020, AZ: 534 IN 213/20, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
2020-04-06: Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 01.04.2020, AZ: 534 IN 213/20, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 161 Abs. 2 HGB, § 143 Abs. 1 HGB.