2013-02-11: Neue Geschäftsanschrift: Hofgut Stutengarten, 78337 Öhningen.
2013-06-17: Nicht mehr Geschäftsführer: Dr.med. von Brasch, Ekkehard, Öhningen-Wangen. Bestellt als Geschäftsführer: von Brasch, Nicoline, geb. Gräfin von der Recke-Volmerstein, Hinterzarten, *29.06.1953, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: von Brasch, Nicoline, geb. Gräfin von der Recke-Volmerstein, Öhningen.
2013-12-18: Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Dr. von Brasch, Ekkehard, Hinterzarten, *21.03.1946.
2014-08-11: Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 (Stammkapital) und weitere redaktionelle Änderungen beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "Privatklinik Hinterzarten GmbH", Hinterzarten (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 320443) um 7.500,00 EUR auf 34.500,00 EUR erhöht. Gegenstand geändert; nun: Krankenhausleistungen auf den Gebieten der Psychosomatischen Medizin, Psychotherapie und der Naturheilverfahren nebst sämtlichen damit zusammenhängenden Leistungen im Akut- und Rehabilitationsbereich, insbesondere die stationäre Unterbringung und Behandlung von Patienten. Stammkapital nun: 34.500,00 EUR. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 17.12.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 17.12.2013 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Privatklinik Hinterzarten GmbH", Hinterzarten (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 320443) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-12-21: Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und § 19a (Ehevereinbarung) beschlossen.